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Playbook 43 · Recht & Shop

Barrierefreiheit im Onlineshop: was das BFSG von Dir verlangt

Die Frist war der 28. Juni 2025, und die meisten Shops haben sie verstreichen lassen, weil nichts passiert ist. Hier steht, wer wirklich ausgenommen ist, was Dein Shop können muss und warum sich der Aufwand auch ohne Behörde rechnet.

Kurz beantwortet

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt für Onlineshops seit dem 28. Juni 2025. Ausgenommen sind nur Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme. Jede Brand, die nennenswert Werbebudget ausgibt, fällt darunter. Verstöße sind eine Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeldrahmen bis 100.000 Euro.

Die Frist ist vorbei, die Kontrolle fängt erst an

Das BFSG ist die deutsche Umsetzung des European Accessibility Act. Es verpflichtet erstmals die private Wirtschaft zur digitalen Barrierefreiheit. Für Onlineshops gilt es seit dem 28. Juni 2025, die zusätzlichen Informationspflichten nach § 14 BFSG ab dem 29. Juni 2025.

Der Grund, warum das Thema jetzt wieder hochkommt und nicht letztes Jahr: Das Gesetz kennt keine Abmahnung durch Mitbewerber als Hauptmechanik, sondern Marktaufsicht. Marktaufsicht braucht Kapazität, und Kapazität wird gerade aufgebaut. Wer 2025 nichts gehört hat, hat daraus geschlossen, dass nichts passiert. Das ist derselbe Denkfehler wie bei der DSGVO im Sommer 2018.

Bist Du überhaupt betroffen? Die Rechnung in zwei Zeilen

§ 3 Abs. 3 BFSG nimmt Kleinstunternehmen von den Pflichten aus. Kleinstunternehmen sind nach § 2 Nr. 17 BFSG Unternehmen, die

Beide Bedingungen müssen zusammen erfüllt sein. Gezählt wird in Vollzeitäquivalenten: Eine halbe Stelle zählt als 0,5, Leiharbeit zählt anteilig mit, Auszubildende zählen nicht mit. Die Definition folgt der KMU-Definition der EU-Kommission.

KonstellationBeschäftigteUmsatzBFSG
Kleine Brand, schlanker Betrieb6 VZÄ1,4 Mio.ausgenommen
Wachsende Brand, Team gewachsen11 VZÄ1,8 Mio.pflichtig
Schlankes Team, guter Umsatz7 VZÄ3,2 Mio.pflichtig
Typische Brand mit Werbebudget14 VZÄ5,0 Mio.pflichtig

Praktisch heißt das: Sobald Du regelmäßig Budget in Anzeigen steckst und ein Team hast, das den Shop betreibt, bist Du drin. Die Ausnahme ist für Ein-Personen-Betriebe gebaut, nicht für Dich.

Zwei Details, die oft übersehen werden. Erstens: Die Ausnahme befreit nur den Shop als Dienstleistung. Wer über den Shop Produkte verkauft, die § 1 Abs. 2 BFSG ausdrücklich nennt, etwa E-Book-Lesegeräte oder Verbraucherendgeräte mit interaktivem Leistungsumfang, muss diese Produkte trotzdem barrierefrei anbieten. Zweitens: § 17 BFSG kennt eine Ausnahme wegen unverhältnismäßiger Belastung, aber sie verlangt eine dokumentierte Beurteilung nach Anlage 4 und eine Meldung an die Marktaufsicht. Das ist kein Freifahrtschein, sondern ein Verfahren.

Was Dein Shop technisch können muss

BFSG und die zugehörige Verordnung arbeiten mit unbestimmten Rechtsbegriffen. Als Orientierung dienen die Web Content Accessibility Guidelines. Für einen Shopify-Shop lässt sich das auf acht prüfbare Fragen eindampfen:

Der teuerste Punkt in dieser Liste ist der letzte. Zahlungs- und Login-Strecken laufen bei Shopify oft über Apps und eingebettete Drittanbieter. Ein perfekt barrierefreies Theme hilft nichts, wenn das Zahlungs-Widget eines Anbieters die Tastaturbedienung bricht. Prüfe die Kette, nicht die Startseite.

Der schnellste Selbsttest

Leg die Maus weg. Geh mit der Tabulatortaste von der Startseite bis zur Bestellbestätigung. Wenn Du irgendwo hängen bleibst, den Fokus nicht mehr siehst oder ein Popup nicht schließen kannst, hast Du Deinen ersten Befund. Das dauert vier Minuten und ersetzt kein Gutachten, aber es sagt Dir in vier Minuten, ob Du ein Problem hast.

Die Informationspflicht, die fast alle vergessen

Neben der Technik verlangt § 14 BFSG in Verbindung mit Anlage 3, dass Du in den AGB oder an anderer deutlich wahrnehmbarer Stelle, etwa einem eigenen Menüpunkt, erklärst, wie Du die Anforderungen erfüllst. Mindestens gehören hinein:

Diese Seite ist der billigste Teil der ganzen Übung und gleichzeitig der sichtbarste. Sie ist das Erste, was eine Behörde oder ein automatisiertes Prüfwerkzeug findet. Wenn sie fehlt, ist die Prüfung vorbei, bevor irgendjemand Deinen Checkout angesehen hat.

Rechne es durch: Kosten, Risiko und der Teil, der Geld bringt

Die Bußgeldseite ist eine Risikorechnung und deshalb schwer zu beziffern. Die Conversion-Seite ist eine normale Rechnung, und die kannst Du in fünf Minuten selbst aufstellen. Nimm eine Brand mit 3 Mio. Euro Jahresumsatz, 75 Euro durchschnittlichem Bestellwert und 1,5 Prozent Conversion Rate:

GrößeVorherNachher
Sitzungen im Jahr2.666.6672.666.667
Conversion Rate1,50 %1,60 %
Bestellungen40.00042.667
Umsatz3.000.000 €3.200.000 €
Deckungsbeitrag bei 35 %1.050.000 €1.120.000 €

Rechenweg: 3.000.000 geteilt durch 75 ergibt 40.000 Bestellungen. 40.000 geteilt durch 0,015 ergibt 2.666.667 Sitzungen. Dieselben Sitzungen mal 1,6 Prozent ergeben 42.667 Bestellungen, also 2.667 mehr, mal 75 Euro gleich rund 200.000 Euro Mehrumsatz und bei 35 Prozent Deckungsbeitragsquote rund 70.000 Euro mehr Deckungsbeitrag im Jahr.

Ein Zehntel Prozentpunkt ist eine bewusst kleine Annahme. Sie ist kein Benchmark, sondern ein Rechenweg: Setz Deine eigenen Zahlen ein. Der Punkt ist, dass sich der Aufwand schon bei einer Bewegung rechnet, die im Rauschen kaum auffällt. Klare Feldbeschriftungen, sichtbarer Fokus, ausreichender Kontrast und ein Checkout, der ohne Maus funktioniert, sind exakt die Maßnahmen, die in jedem Conversion-Projekt ohnehin ganz oben stehen. Das BFSG zwingt Dich nur, sie endlich zu machen.

Die Reihenfolge, in der wir es angehen

Genau dafür ist ein Betriebssystem gebaut und nicht ein Projektangebot: Die Prüfliste läuft nach jedem Deploy mit, statt einmal im Jahr in einem PDF zu landen. Wenn Du gerade ohnehin überlegst, ob Dein aktueller Dienstleister so etwas leistet, hilft die Rechnung im Playbook zu den Agenturkosten beim Vergleich, und die Preise stehen offen auf unserer Preisseite.

Häufige Fragen

Gilt das BFSG für meinen Onlineshop?

Ja, sofern Du kein Kleinstunternehmen bist. Kleinstunternehmen sind nach Paragraf 2 Nummer 17 BFSG Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten in Vollzeitäquivalenten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme. Beide Bedingungen müssen zusammen erfüllt sein. Eine Brand mit elf Mitarbeitenden und 1,8 Millionen Umsatz ist also pflichtig, eine Brand mit sieben Mitarbeitenden und 3,2 Millionen ebenfalls.

Seit wann gilt die Pflicht?

Für Onlineshops gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz seit dem 28. Juni 2025. Die zusätzlichen Informationspflichten nach Paragraf 14 BFSG in Verbindung mit Anlage 3 gelten ab dem 29. Juni 2025. Eine Übergangsfrist für Onlineshops gibt es nicht.

Wie hoch ist das Bußgeld?

Wer den Shop nicht gesetzeskonform barrierefrei gestaltet oder die Informationspflichten nach Anlage 3 nicht erfüllt, begeht nach Paragraf 37 Absatz 1 Nummer 8 BFSG eine Ordnungswidrigkeit. Der Bußgeldrahmen reicht bis 100.000 Euro. Zusätzlich kann die Marktaufsicht anordnen, die Dienstleistung einzustellen.

Welcher Standard gilt technisch?

Das Gesetz nennt keinen Standard direkt, sondern beschreibt die Anforderungen. Als Orientierung dienen die Web Content Accessibility Guidelines. Praktisch heißt das: Tastaturbedienbarkeit, beschriftete Formularfelder, anpassbare Textgröße und Abstände, untertitelte und pausierbare Medien, aussagekräftige Überschriften, auslesbare Bedienelemente sowie wahrnehmbare und bedienbare Zahlungs- und Authentifizierungsfunktionen.

Reicht ein Barrierefreiheits-Overlay oder ein Widget?

Nein. Ein Overlay legt sich über den bestehenden Code und kann einzelne Symptome mildern, aber es repariert weder eine kaputte Überschriftenhierarchie noch einen Checkout, der ohne Maus nicht funktioniert. Das Gesetz verlangt, dass die Dienstleistung selbst barrierefrei ist. Ein Widget ersetzt das nicht und ersetzt auch die Erklärung zur Barrierefreiheit nicht.

Was kostet die Umsetzung ungefähr?

Das hängt vom Theme und von der Zahl der Apps in der Kaufstrecke ab. Ein gepflegtes Standard-Theme braucht meist Korrekturen an Kontrasten, Fokus-Stilen und Labels, das ist überschaubar. Teuer wird es, wenn Zahlungs-, Login- oder Filter-Widgets von Drittanbietern die Tastaturbedienung brechen und getauscht werden müssen. Plane die Prüfung der gesamten Kette ein, nicht nur der Startseite.

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Lukas Rath
Co-Founder & CEO · SITE EFFECT

E-Commerce-Stratege für SEO, E-Mail & Retention (Klaviyo). Baut mit SITE EFFECT das Betriebssystem für profitables Wachstum von Shopify-Brands.

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Quellen & Datenbasis

Gesetzestext und Anwendungsbereich: Bundesfachstelle Barrierefreiheit · Kleinstunternehmer-Ausnahme, Informationspflichten nach Anlage 3 und Bußgeldrahmen: IT-Recht Kanzlei · KMU-Definition und Berechnung der Beschäftigtenzahl: EU-Verordnung 651/2014, Anhang I · Technische Kriterien: W3C, Web Content Accessibility Guidelines 2.1 · Einordnung für Händler: IHK Darmstadt. Die Beispielrechnung zur Conversion Rate ist ein Rechenweg mit frei gesetzten Annahmen, kein Benchmark. Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung.