Barrierefreiheit im Onlineshop: was das BFSG von Dir verlangt
Die Frist war der 28. Juni 2025, und die meisten Shops haben sie verstreichen lassen, weil nichts passiert ist. Hier steht, wer wirklich ausgenommen ist, was Dein Shop können muss und warum sich der Aufwand auch ohne Behörde rechnet.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt für Onlineshops seit dem 28. Juni 2025. Ausgenommen sind nur Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme. Jede Brand, die nennenswert Werbebudget ausgibt, fällt darunter. Verstöße sind eine Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeldrahmen bis 100.000 Euro.
Die Frist ist vorbei, die Kontrolle fängt erst an
Das BFSG ist die deutsche Umsetzung des European Accessibility Act. Es verpflichtet erstmals die private Wirtschaft zur digitalen Barrierefreiheit. Für Onlineshops gilt es seit dem 28. Juni 2025, die zusätzlichen Informationspflichten nach § 14 BFSG ab dem 29. Juni 2025.
Der Grund, warum das Thema jetzt wieder hochkommt und nicht letztes Jahr: Das Gesetz kennt keine Abmahnung durch Mitbewerber als Hauptmechanik, sondern Marktaufsicht. Marktaufsicht braucht Kapazität, und Kapazität wird gerade aufgebaut. Wer 2025 nichts gehört hat, hat daraus geschlossen, dass nichts passiert. Das ist derselbe Denkfehler wie bei der DSGVO im Sommer 2018.
Bist Du überhaupt betroffen? Die Rechnung in zwei Zeilen
§ 3 Abs. 3 BFSG nimmt Kleinstunternehmen von den Pflichten aus. Kleinstunternehmen sind nach § 2 Nr. 17 BFSG Unternehmen, die
- weniger als 10 Personen beschäftigen und
- höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder höchstens 2 Millionen Euro Bilanzsumme erzielen.
Beide Bedingungen müssen zusammen erfüllt sein. Gezählt wird in Vollzeitäquivalenten: Eine halbe Stelle zählt als 0,5, Leiharbeit zählt anteilig mit, Auszubildende zählen nicht mit. Die Definition folgt der KMU-Definition der EU-Kommission.
| Konstellation | Beschäftigte | Umsatz | BFSG |
|---|---|---|---|
| Kleine Brand, schlanker Betrieb | 6 VZÄ | 1,4 Mio. | ausgenommen |
| Wachsende Brand, Team gewachsen | 11 VZÄ | 1,8 Mio. | pflichtig |
| Schlankes Team, guter Umsatz | 7 VZÄ | 3,2 Mio. | pflichtig |
| Typische Brand mit Werbebudget | 14 VZÄ | 5,0 Mio. | pflichtig |
Praktisch heißt das: Sobald Du regelmäßig Budget in Anzeigen steckst und ein Team hast, das den Shop betreibt, bist Du drin. Die Ausnahme ist für Ein-Personen-Betriebe gebaut, nicht für Dich.
Zwei Details, die oft übersehen werden. Erstens: Die Ausnahme befreit nur den Shop als Dienstleistung. Wer über den Shop Produkte verkauft, die § 1 Abs. 2 BFSG ausdrücklich nennt, etwa E-Book-Lesegeräte oder Verbraucherendgeräte mit interaktivem Leistungsumfang, muss diese Produkte trotzdem barrierefrei anbieten. Zweitens: § 17 BFSG kennt eine Ausnahme wegen unverhältnismäßiger Belastung, aber sie verlangt eine dokumentierte Beurteilung nach Anlage 4 und eine Meldung an die Marktaufsicht. Das ist kein Freifahrtschein, sondern ein Verfahren.
Was Dein Shop technisch können muss
BFSG und die zugehörige Verordnung arbeiten mit unbestimmten Rechtsbegriffen. Als Orientierung dienen die Web Content Accessibility Guidelines. Für einen Shopify-Shop lässt sich das auf acht prüfbare Fragen eindampfen:
- Ist der Shop vollständig per Tastatur bedienbar, inklusive Menü, Filter, Varianten-Auswahl, Warenkorb und Checkout?
- Sind Formularfelder beschriftet, und zwar mit einem echten Label, nicht nur mit einem Platzhalter, der beim Tippen verschwindet?
- Lässt sich die Textgröße ändern, ohne dass Inhalt abgeschnitten wird?
- Bleiben Inhalte lesbar, wenn Zeichen- und Zeilenabstände angepasst werden?
- Sind Videos untertitelt, und lassen sich bewegte Inhalte pausieren und ausblenden?
- Sind Überschriften aussagekräftig und in einer sauberen Hierarchie vergeben?
- Sind Buttons und Menüs für Screenreader auslesbar, also mit Rolle und Name ausgezeichnet?
- Sind Identifizierung, Authentifizierung und Zahlung wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestaltet?
Der teuerste Punkt in dieser Liste ist der letzte. Zahlungs- und Login-Strecken laufen bei Shopify oft über Apps und eingebettete Drittanbieter. Ein perfekt barrierefreies Theme hilft nichts, wenn das Zahlungs-Widget eines Anbieters die Tastaturbedienung bricht. Prüfe die Kette, nicht die Startseite.
Leg die Maus weg. Geh mit der Tabulatortaste von der Startseite bis zur Bestellbestätigung. Wenn Du irgendwo hängen bleibst, den Fokus nicht mehr siehst oder ein Popup nicht schließen kannst, hast Du Deinen ersten Befund. Das dauert vier Minuten und ersetzt kein Gutachten, aber es sagt Dir in vier Minuten, ob Du ein Problem hast.
Die Informationspflicht, die fast alle vergessen
Neben der Technik verlangt § 14 BFSG in Verbindung mit Anlage 3, dass Du in den AGB oder an anderer deutlich wahrnehmbarer Stelle, etwa einem eigenen Menüpunkt, erklärst, wie Du die Anforderungen erfüllst. Mindestens gehören hinein:
- eine Beschreibung der geltenden Anforderungen an die Barrierefreiheit,
- eine allgemeine Beschreibung der Dienstleistung in einem barrierefreien Format,
- Erläuterungen, die zum Verständnis der Durchführung nötig sind,
- eine Beschreibung, wie die Dienstleistung die Anforderungen erfüllt,
- die Angabe der zuständigen Marktaufsichtsbehörde.
Diese Seite ist der billigste Teil der ganzen Übung und gleichzeitig der sichtbarste. Sie ist das Erste, was eine Behörde oder ein automatisiertes Prüfwerkzeug findet. Wenn sie fehlt, ist die Prüfung vorbei, bevor irgendjemand Deinen Checkout angesehen hat.
Rechne es durch: Kosten, Risiko und der Teil, der Geld bringt
Die Bußgeldseite ist eine Risikorechnung und deshalb schwer zu beziffern. Die Conversion-Seite ist eine normale Rechnung, und die kannst Du in fünf Minuten selbst aufstellen. Nimm eine Brand mit 3 Mio. Euro Jahresumsatz, 75 Euro durchschnittlichem Bestellwert und 1,5 Prozent Conversion Rate:
| Größe | Vorher | Nachher |
|---|---|---|
| Sitzungen im Jahr | 2.666.667 | 2.666.667 |
| Conversion Rate | 1,50 % | 1,60 % |
| Bestellungen | 40.000 | 42.667 |
| Umsatz | 3.000.000 € | 3.200.000 € |
| Deckungsbeitrag bei 35 % | 1.050.000 € | 1.120.000 € |
Rechenweg: 3.000.000 geteilt durch 75 ergibt 40.000 Bestellungen. 40.000 geteilt durch 0,015 ergibt 2.666.667 Sitzungen. Dieselben Sitzungen mal 1,6 Prozent ergeben 42.667 Bestellungen, also 2.667 mehr, mal 75 Euro gleich rund 200.000 Euro Mehrumsatz und bei 35 Prozent Deckungsbeitragsquote rund 70.000 Euro mehr Deckungsbeitrag im Jahr.
Ein Zehntel Prozentpunkt ist eine bewusst kleine Annahme. Sie ist kein Benchmark, sondern ein Rechenweg: Setz Deine eigenen Zahlen ein. Der Punkt ist, dass sich der Aufwand schon bei einer Bewegung rechnet, die im Rauschen kaum auffällt. Klare Feldbeschriftungen, sichtbarer Fokus, ausreichender Kontrast und ein Checkout, der ohne Maus funktioniert, sind exakt die Maßnahmen, die in jedem Conversion-Projekt ohnehin ganz oben stehen. Das BFSG zwingt Dich nur, sie endlich zu machen.
Die Reihenfolge, in der wir es angehen
- Woche 1: Betroffenheit prüfen und schriftlich festhalten. Beschäftigte in VZÄ, Umsatz, Bilanzsumme. Das Ergebnis gehört in eine Datei, nicht in einen Kopf.
- Woche 1: Tastaturtest über die gesamte Kaufstrecke, dazu ein automatisierter Scan. Automatisierte Werkzeuge finden einen Teil der Fehler zuverlässig, den Rest findet nur ein Mensch.
- Woche 2: Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlichen. Eigener Menüpunkt im Footer, Inhalte nach Anlage 3.
- Woche 2 bis 6: Theme reparieren. Kontraste, Fokus-Stile, Labels, Überschriftenhierarchie, Alternativtexte.
- Woche 4 bis 8: Apps und Drittanbieter im Checkout prüfen und notfalls tauschen. Das ist der Teil, der Zeit kostet.
- Laufend: Jede Theme-Änderung und jede neue App gegen dieselbe Prüfliste. Barrierefreiheit ist kein Projekt, sondern ein Zustand, den man verliert, wenn niemand hinsieht.
Genau dafür ist ein Betriebssystem gebaut und nicht ein Projektangebot: Die Prüfliste läuft nach jedem Deploy mit, statt einmal im Jahr in einem PDF zu landen. Wenn Du gerade ohnehin überlegst, ob Dein aktueller Dienstleister so etwas leistet, hilft die Rechnung im Playbook zu den Agenturkosten beim Vergleich, und die Preise stehen offen auf unserer Preisseite.
Häufige Fragen
Gilt das BFSG für meinen Onlineshop?
Ja, sofern Du kein Kleinstunternehmen bist. Kleinstunternehmen sind nach Paragraf 2 Nummer 17 BFSG Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten in Vollzeitäquivalenten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme. Beide Bedingungen müssen zusammen erfüllt sein. Eine Brand mit elf Mitarbeitenden und 1,8 Millionen Umsatz ist also pflichtig, eine Brand mit sieben Mitarbeitenden und 3,2 Millionen ebenfalls.
Seit wann gilt die Pflicht?
Für Onlineshops gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz seit dem 28. Juni 2025. Die zusätzlichen Informationspflichten nach Paragraf 14 BFSG in Verbindung mit Anlage 3 gelten ab dem 29. Juni 2025. Eine Übergangsfrist für Onlineshops gibt es nicht.
Wie hoch ist das Bußgeld?
Wer den Shop nicht gesetzeskonform barrierefrei gestaltet oder die Informationspflichten nach Anlage 3 nicht erfüllt, begeht nach Paragraf 37 Absatz 1 Nummer 8 BFSG eine Ordnungswidrigkeit. Der Bußgeldrahmen reicht bis 100.000 Euro. Zusätzlich kann die Marktaufsicht anordnen, die Dienstleistung einzustellen.
Welcher Standard gilt technisch?
Das Gesetz nennt keinen Standard direkt, sondern beschreibt die Anforderungen. Als Orientierung dienen die Web Content Accessibility Guidelines. Praktisch heißt das: Tastaturbedienbarkeit, beschriftete Formularfelder, anpassbare Textgröße und Abstände, untertitelte und pausierbare Medien, aussagekräftige Überschriften, auslesbare Bedienelemente sowie wahrnehmbare und bedienbare Zahlungs- und Authentifizierungsfunktionen.
Reicht ein Barrierefreiheits-Overlay oder ein Widget?
Nein. Ein Overlay legt sich über den bestehenden Code und kann einzelne Symptome mildern, aber es repariert weder eine kaputte Überschriftenhierarchie noch einen Checkout, der ohne Maus nicht funktioniert. Das Gesetz verlangt, dass die Dienstleistung selbst barrierefrei ist. Ein Widget ersetzt das nicht und ersetzt auch die Erklärung zur Barrierefreiheit nicht.
Was kostet die Umsetzung ungefähr?
Das hängt vom Theme und von der Zahl der Apps in der Kaufstrecke ab. Ein gepflegtes Standard-Theme braucht meist Korrekturen an Kontrasten, Fokus-Stilen und Labels, das ist überschaubar. Teuer wird es, wenn Zahlungs-, Login- oder Filter-Widgets von Drittanbietern die Tastaturbedienung brechen und getauscht werden müssen. Plane die Prüfung der gesamten Kette ein, nicht nur der Startseite.
Wir sehen uns Deinen Checkout an.
Wir sehen uns Deinen Shop an und schicken Dir innerhalb von 48 Stunden ein persönliches Video mit drei Hebeln. Danach entscheidest Du, ob SITE FX zu Dir passt.
Quellen & Datenbasis
Gesetzestext und Anwendungsbereich: Bundesfachstelle Barrierefreiheit · Kleinstunternehmer-Ausnahme, Informationspflichten nach Anlage 3 und Bußgeldrahmen: IT-Recht Kanzlei · KMU-Definition und Berechnung der Beschäftigtenzahl: EU-Verordnung 651/2014, Anhang I · Technische Kriterien: W3C, Web Content Accessibility Guidelines 2.1 · Einordnung für Händler: IHK Darmstadt. Die Beispielrechnung zur Conversion Rate ist ein Rechenweg mit frei gesetzten Annahmen, kein Benchmark. Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung.