Nach Österreich und in die Schweiz verkaufen: der Rechenweg
Auf der Startseite steht „Versand in die DACH-Region“, im Versandprofil ist es ein Haken. Kaufmännisch sind es drei verschiedene Verfahren mit drei Schwellen. Hier stehen sie, mit den Zahlen und dem Rechenweg dahinter.
Österreich ist ein Steuerthema, die Schweiz ist ein Logistikthema. Nach Österreich verkaufst Du bis 10.000 Euro netto EU-weit mit deutscher Umsatzsteuer, danach mit österreichischen 20 Prozent über den One-Stop-Shop. In die Schweiz lieferst Du ins Zollgebiet eines Drittlands: Ab 100.000 Franken Jahresumsatz aus Kleinsendungen wirst Du dort steuerpflichtig, und ohne verzollte Lieferung verlierst Du den Kunden an der Haustür.
Warum DACH nicht ein Markt ist
„Wir liefern in die DACH-Region“ steht auf fast jeder Shop-Startseite. Technisch ist das ein Haken im Versand-Profil. Kaufmännisch sind es drei verschiedene Verfahren: Deutschland als Heimatmarkt, Österreich als EU-Fernverkauf mit einem Schwellenwert, die Schweiz als Drittland mit Zollanmeldung, Einfuhrsteuer und einer eigenen Registrierungspflicht.
Der teuerste Fehler ist nicht, eines der Verfahren falsch zu machen. Es ist, sie nicht auseinanderzuhalten und den Bruttopreis in allen drei Märkten gleich zu lassen, ohne die Rechnung dahinter zu kennen.
Österreich: eine Schwelle, ein Verfahren, ein Margenpunkt
Seit dem 1. Juli 2021 gilt EU-weit eine einheitliche Lieferschwelle von 10.000 Euro netto für grenzüberschreitende Verkäufe an Privatkunden. Entscheidend: Die Schwelle gilt für alle EU-Zielmärkte zusammen, nicht je Land. Wer nach Österreich 7.000 Euro und in die Niederlande 4.000 Euro verkauft, hat sie gerissen.
Unterhalb der Schwelle rechnest Du mit deutscher Umsatzsteuer weiter. Oberhalb schuldest Du die Steuer des Bestimmungslandes, in Österreich also 20 Prozent Normalsatz. Melden und zahlen kannst Du zentral über den One-Stop-Shop beim Bundeszentralamt für Steuern, eine lokale Registrierung in Österreich brauchst Du dann nicht.
Der Margenpunkt, den fast alle übersehen
Shopify zeigt in der Regel einen Bruttopreis, und die meisten Brands lassen ihn über die Grenze hinweg gleich. Bei 19 gegen 20 Prozent heißt das: Derselbe Preisschild-Betrag bringt in Österreich weniger netto herein.
| Größe | Deutschland | Österreich |
|---|---|---|
| Bruttopreis | 59,90 € | 59,90 € |
| Steuersatz | 19 % | 20 % |
| Nettoerlös | 50,34 € | 49,92 € |
| Differenz je Bestellung | 0,00 € | 0,42 € |
| Bei 500 Bestellungen im Monat | 0,00 € | 210 € |
Rechenweg: 59,90 geteilt durch 1,19 ergibt 50,34 Euro netto. 59,90 geteilt durch 1,20 ergibt 49,92 Euro netto. Die Differenz von 0,42 Euro sind rund 0,8 Prozent des Nettoerlöses. Das klingt nach nichts, bis Du es gegen Deine Deckungsbeitragsquote hältst: Bei 30 Prozent DB1 kostet Dich derselbe Betrag knapp drei Prozent Deines Deckungsbeitrags je österreichischer Bestellung. Ob Du das trägst oder den Preis anpasst, ist eine Entscheidung. Sie unbemerkt zu treffen, ist keine. Wie Du sie sauber rechnest, steht im Playbook zur Preiskalkulation.
Schweiz: Drittland, und das ändert alles
Die Schweiz ist nicht in der EU und nicht im EU-Zollgebiet. Jede Sendung braucht eine Zollanmeldung. Auf den Warenwert fällt Einfuhrsteuer an: 8,1 Prozent zum Normalsatz, 2,6 Prozent für Güter des täglichen Bedarfs wie Lebensmittel, Bücher und Medikamente, dazu ein Sondersatz von 3,8 Prozent für Beherbergung. Diese Sätze gelten seit dem 1. Januar 2024 und sind für 2026 unverändert.
Die Zahl, die ständig verwechselt wird
Im Netz kursiert eine Wertfreigrenze von 150 Franken. Die stimmt, aber sie gilt für Reisende, die selbst über die Grenze fahren. Für Postsendungen gilt etwas anderes: Eine Kleinsendung liegt vor, wenn der Steuerbetrag höchstens 5 Franken beträgt. Dann wird die Einfuhrsteuer nicht erhoben.
5 Franken geteilt durch 0,081 ergibt rund 61,70 Franken Warenwert beim Normalsatz. 5 Franken geteilt durch 0,026 ergibt rund 192,30 Franken beim reduzierten Satz. Unterhalb dieser Werte fällt keine Einfuhrsteuer an. Darüber wird sie auf den vollen Warenwert erhoben, nicht nur auf den übersteigenden Teil.
Die 100.000-Franken-Schwelle
Genau an dieser Kleinsendungs-Regel hängt die Registrierungspflicht. Erzielst Du mit einfuhrsteuerfreien Kleinsendungen mindestens 100.000 Franken Jahresumsatz in der Schweiz, giltst Du nach der Versandhandelsregelung als dort steuerpflichtig und musst Dich bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung registrieren. Ab diesem Punkt gelten Deine Lieferungen als Inlandlieferungen und Du schuldest die Schweizer Mehrwertsteuer selbst. Seit dem 1. Januar 2025 gilt zusätzlich: Wer über eine Plattform verkauft, die den Vertrag im eigenen Namen abwickelt, sieht die Plattform als Leistungserbringerin in der Pflicht.
DDP oder der Kunde zahlt zweimal
Der größte Conversion-Killer im Schweizgeschäft ist kein Preis, sondern eine Überraschung. Lieferst Du unverzollt, bekommt der Kunde vom Zusteller eine zweite Rechnung: Einfuhrsteuer plus Verzollungsgebühr, oft 15 bis 25 Franken. Das ist der Moment, in dem die Annahme verweigert wird und die Retoure Dich doppelt kostet.
Die Alternative heißt DDP, verzollt geliefert: Du übernimmst Anmeldung, Steuer und Gebühren, rechnest sie in den Preis oder in die Versandkosten ein, und der Kunde zahlt genau das, was im Checkout stand. Teurer im Einkauf, billiger im Ergebnis. Was ein verhinderter Kaufabbruch wert ist, rechnest Du über dieselbe Logik wie im Playbook zur Retourenquote.
Die Reihenfolge für den Ausbau
- Österreich zuerst. Gleiche Sprache, gleiche Zahlungsgewohnheiten, kein Zoll. Der einzige echte Aufwand ist der OSS und eine bewusste Preisentscheidung.
- Lieferschwelle überwachen. Nicht je Land, sondern als Summe aller EU-Fernverkäufe. Ein simples monatliches Feld im Reporting reicht, aber es muss jemand ansehen.
- Zahlungsarten anpassen. In Österreich ist EPS ein relevantes Verfahren, in der Schweiz führt an TWINT kaum ein Weg vorbei. Der Überblick steht im Playbook zu Zahlungsarten im DACH-Raum.
- Schweiz erst mit Volumen. Verzollung, DDP-Vertrag mit dem Versender und die Frage der Registrierung lohnen sich nicht für zwanzig Bestellungen im Monat. Vorher lieferst Du unverzollt und weißt, dass Du damit Abbrüche in Kauf nimmst.
- Deckungsbeitrag je Markt rechnen. Ein Markt mit höheren Versandkosten, höheren Retouren und anderer Steuer ist ein eigener Deckungsbeitragsfall. Wer DACH als eine Zeile führt, sieht nie, welcher der drei Märkte den anderen quersubventioniert.
Der letzte Punkt ist der, an dem die meisten Expansionen scheitern, und er ist reine Datenarbeit: eine Dimension mehr im Deckungsbeitrags-Datenlayer, damit jede Kennzahl auch je Land existiert. Wie dieser Layer aufgebaut ist, steht im Playbook zum Datenlayer, und wie wir das als System betreiben statt als Projekt, steht auf der Systemseite. Die Preise dazu stehen offen auf der Preisseite.
Häufige Fragen
Ab wann muss ich österreichische Umsatzsteuer abführen?
Sobald Deine grenzüberschreitenden Verkäufe an Privatkunden in der EU zusammengerechnet 10.000 Euro netto im Jahr übersteigen. Die Schwelle gilt seit dem 1. Juli 2021 EU-weit einheitlich und nicht je Zielland. Ab dann schuldest Du die Steuer des Bestimmungslandes, in Österreich 20 Prozent Normalsatz, und meldest sie zentral über den One-Stop-Shop.
Brauche ich eine Steuernummer in Österreich?
In der Regel nicht. Der One-Stop-Shop ist genau dafür gebaut: Du meldest und zahlst die Umsatzsteuer aller EU-Fernverkäufe zentral in Deinem Sitzstaat, in Deutschland also beim Bundeszentralamt für Steuern. Eine lokale Registrierung wird erst nötig, wenn Du in Österreich ein Lager unterhältst oder dort steuerpflichtige Umsätze machst, die nicht unter den Fernverkauf fallen.
Wie hoch ist die Einfuhrsteuer in der Schweiz?
Der Normalsatz liegt bei 8,1 Prozent, der reduzierte Satz für Güter des täglichen Bedarfs wie Lebensmittel, Bücher und Medikamente bei 2,6 Prozent. Daneben gibt es einen Sondersatz von 3,8 Prozent für Beherbergung. Diese Sätze gelten seit dem 1. Januar 2024 und bleiben 2026 unverändert.
Gilt die Freigrenze von 150 Franken auch für meine Pakete?
Nein. Die Wertfreigrenze von 150 Franken gilt für Reisende, die Waren selbst über die Grenze bringen. Für Postsendungen gilt die Kleinsendungsregel: Beträgt der Steuerbetrag höchstens 5 Franken, wird die Einfuhrsteuer nicht erhoben. Das entspricht einem Warenwert von rund 61,70 Franken beim Normalsatz und rund 192,30 Franken beim reduzierten Satz.
Wann werde ich in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig?
Wenn Du mit einfuhrsteuerfreien Kleinsendungen mindestens 100.000 Franken Jahresumsatz in der Schweiz erzielst. Dann greift die Versandhandelsregelung, Du musst Dich bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung registrieren, und Deine Lieferungen gelten als Inlandlieferungen, für die Du die Schweizer Mehrwertsteuer selbst schuldest.
Soll ich in die Schweiz verzollt oder unverzollt liefern?
Verzollt, sobald das Volumen es trägt. Bei unverzollter Lieferung stellt der Zusteller dem Kunden Einfuhrsteuer und Verzollungsgebühr in Rechnung, oft 15 bis 25 Franken zusätzlich. Das führt regelmäßig zur Annahmeverweigerung, und dann zahlst Du Hinweg, Rückweg und entgangene Marge. Verzollt geliefert zahlt der Kunde genau das, was im Checkout stand.
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Quellen & Datenbasis
EU-weite Lieferschwelle und One-Stop-Shop: Bundesministerium für Finanzen, Österreich und WKO · Schweizer Steuersätze: Eidgenössische Steuerverwaltung · Wertfreigrenze für Reisende: Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit · Kleinsendungen und Versandhandelsregelung: Von Graffenried Treuhand und Taxdoo. Die Beispielrechnungen sind Rechenwege mit frei gesetzten Annahmen. Dieser Artikel ist keine Steuerberatung.