VerpackDG und PPWR: was Dein Onlineshop jetzt melden und zahlen muss
Das Verpackungsgesetz, nach dem die meisten noch suchen, gibt es seit August 2026 nicht mehr. An seiner Stelle stehen zwei Regelwerke mit klarer Arbeitsteilung, und beide greifen in Deine Marge.
Seit dem 12. August 2026 gilt das VerpackDG statt des Verpackungsgesetzes, die europäische PPWR gilt unmittelbar. Die LUCID-Registrierung ist kostenfrei und hat keine Bagatellgrenze. Geld kostet die Systembeteiligung nach Menge und Material. Lizenzpreise sind 2026 um 11,7 Prozent gestiegen, die Spanne zwischen Anbietern beträgt mehr als Faktor zwei. Bußgeldrahmen: 10.000 bis 200.000 Euro je Verstoß, für PPWR-Pflichten ab Februar 2027.
Was sich am 12. August 2026 geändert hat
Die europäische Verpackungsverordnung PPWR ist am 11. Februar 2025 in Kraft getreten und gilt seit dem 12. August 2026 unmittelbar. Sie braucht keine nationale Umsetzung, um zu wirken. Parallel hat Deutschland das Verpackungsgesetz durch das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) ersetzt. Wer also noch nach "VerpackG" sucht, findet ein Gesetz, das es nicht mehr gibt.
Die Arbeitsteilung zwischen den beiden ist wichtig, weil sie erklärt, wo Deine Kosten entstehen:
- PPWR regelt die Verpackung selbst: Gestaltung, Minimierung, Recyclingfähigkeit, Rezyklatanteil, Kennzeichnung. Das trifft Deinen Verpackungseinkauf.
- VerpackDG regelt das Verfahren in Deutschland: Registrierung, Systembeteiligung, Mengenmeldungen, Zuständigkeiten, Sanktionen. Das trifft Deine Pflichtenliste.
Die Registrierung kostet nichts und hat keine Untergrenze
Die Registrierung im Verpackungsregister LUCID ist kostenfrei. Das ist die gute Nachricht. Die weniger gute: Es gibt keine Bagatellgrenze, weder nach Umsatz noch nach Menge. Sobald Du mit Ware befüllte Verpackungen erstmals gewerblich an private Endverbraucher abgibst, bist Du Erstinverkehrbringer und registrierungspflichtig. Der Shop mit zwanzig Bestellungen im Monat steht in derselben Pflicht wie der mit zwanzigtausend.
Geld kostet erst die Systembeteiligung beim dualen System. Deren Entgelt richtet sich nach Menge und Material Deiner Verpackungen, nicht nach Umsatz oder Bestellzahl.
Der Rechenweg: wo Deine Lizenzkosten herkommen
Die Formel hat zwei Faktoren: Gewicht mal Materialtarif. Papier, Pappe und Kartonage sind in der Lizenzierung vergleichsweise günstig, weil der Altpapiermarkt etabliert ist und Erlöse erzielt. Kunststoffe und Verbundmaterialien sind deutlich teurer, weil Sortierung und Verwertung aufwendiger sind.
Rechne es an einem Versandprofil durch. Annahme: 30.000 Pakete im Jahr.
| Position | Je Paket | Jahresmenge |
|---|---|---|
| Karton | 380 g PPK | 11,4 t |
| Papierpolster, Beileger | 40 g PPK | 1,2 t |
| Klebeband, Schutzfolie | 18 g Kunststoff | 0,54 t |
Die 0,54 Tonnen Kunststoff sind 4 Prozent des Gesamtgewichts und können je nach Tarif ein Drittel der Rechnung ausmachen, weil der Kunststofftarif ein Mehrfaches des Papiertarifs beträgt. Das ist der erste Hebel: Wer Klebeband durch Nassklebeband aus Papier ersetzt und Luftpolsterfolie durch Papierpolster, verschiebt Menge aus dem teuren in den günstigen Tarif, ohne ein Gramm zu sparen.
Der zweite Hebel ist das Gewicht selbst. Von 380 auf 300 Gramm Kartongewicht sind bei 30.000 Paketen 2,4 Tonnen weniger PPK im Jahr. Dazu kommt, dass leichtere Pakete bei vielen Versanddienstleistern in eine andere Preisstufe fallen, was in der Regel schwerer wiegt als das Lizenzentgelt selbst. Wie sich das in die gesamte Versandrechnung einhängt, steht im Playbook zu den Fulfillment-Kosten.
Der dritte Hebel ist der Anbieter
Die Lizenzpreise sind 2026 im Durchschnitt um 11,7 Prozent gestiegen, einzelne Gruppen stärker. Interessanter als die Steigerung ist die Streuung: Für dieselbe Menge von 50 Kilogramm Papier lagen im Mai 2026 zwischen dem teuersten und dem günstigsten Anbieter 45 Euro gegen 21,67 Euro, also mehr als Faktor zwei.
Bei kleinen Mengen fällt ohnehin die Grundpauschale des Anbieters an, dort entscheidet allein die Pauschale. Bei größeren Mengen entscheidet der Tarif. In beiden Fällen ist ein jährlicher Anbietervergleich die Maßnahme mit dem besten Verhältnis von Aufwand zu Ergebnis: eine Stunde Arbeit, ein zweistelliger Prozentsatz der Rechnung.
Was bei Verstoß passiert
Der Bußgeldrahmen liegt in Deutschland zwischen 10.000 und 200.000 Euro je Verstoß. Wichtig für die Priorisierung: Bußgelder speziell für die neuen PPWR-Pflichten greifen in Deutschland erst ab dem 12. Februar 2027. Die Pflichten aus Registrierung, Systembeteiligung und Mengenmeldung gelten dagegen jetzt.
Daraus folgt eine klare Reihenfolge: zuerst Registrierung und Systembeteiligung prüfen, dann die Mengenmeldung abgleichen, und die Gestaltungsanforderungen der PPWR bis Anfang 2027 in den Verpackungseinkauf einarbeiten. Wer das umgekehrt macht, optimiert Rezyklatanteile, während die Meldung falsch ist.
Die Mehrwegquote steht schon im Kalender
Für den Fernabsatz sind Mehrwegquoten von 40 Prozent ab 2030 und 70 Prozent ab 2040 vorgesehen. Das ist weit weg und genau deshalb erwähnenswert: Wer 2026 in eine Verpackungslinie investiert, die auf Einweg ausgelegt ist, schreibt sie bis 2030 ab und baut dann neu. Wer ohnehin wechselt, kann Mehrwegtauglichkeit als Kriterium mitnehmen, ohne heute Mehrkosten zu tragen.
Die Checkliste für diese Woche
- LUCID-Registrierung prüfen: Sind alle Marken, unter denen Du verkaufst, hinterlegt? Marktplätze prüfen die Registrierungsnummer und sperren ohne sie.
- Systembeteiligung abgleichen: Deckt der Vertrag die Materialien und Mengen ab, die Du 2026 tatsächlich versendest? Wachstum um 30 Prozent heißt 30 Prozent mehr Menge.
- Mengen aus dem Shop ziehen: Bestellzahl mal Verpackungsgewicht je Variante. Wenn Du Kartongrößen nicht je Bestellung erfasst, ist das der Punkt, an dem Du anfängst.
- Anbieter vergleichen: Einmal im Jahr, mit den echten Mengen, nicht mit den Mengen vom Vertragsabschluss.
- Materialmix verschieben: Kunststoff raus, wo Papier dieselbe Funktion erfüllt. Das senkt Tarif und verbessert die Recyclingfähigkeit in einem Schritt.
Compliance ist kein Wachstumsthema, aber sie ist ein Deckungsbeitragsthema: Verpackung, Versand und Lizenz sitzen alle zwischen Umsatz und DB2. Wie diese Posten in eine Rechnung gehören, gegen die Du wirklich steuern kannst, steht in der Deckungsbeitragsrechnung. Und wenn Du gerade ohnehin an Pflichten arbeitest, gehört die Barrierefreiheit nach BFSG in denselben Durchgang.
Wenn Du diese Posten nicht einmal im Jahr, sondern monatlich sauber im Blick haben willst, steht im System, wie wir das aufbauen, und auf der Preisseite, was es kostet.
Häufige Fragen
Gilt das Verpackungsgesetz 2026 noch?
Nein. Seit dem 12. August 2026 gilt in Deutschland das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz, kurz VerpackDG, das das bisherige Verpackungsgesetz ersetzt. Parallel gilt die europäische Verpackungsverordnung PPWR unmittelbar. Die PPWR regelt die Verpackung selbst, also Gestaltung, Minimierung, Recyclingfähigkeit, Rezyklatanteil und Kennzeichnung. Das VerpackDG regelt das Verfahren in Deutschland: Registrierung, Systembeteiligung, Mengenmeldungen und Sanktionen.
Was kostet die LUCID-Registrierung?
Die Registrierung im Verpackungsregister LUCID ist kostenfrei. Kosten entstehen erst durch die Systembeteiligung beim dualen System, und die richtet sich nach Menge und Material Deiner Verpackungen. Eine Umsatz- oder Mengenuntergrenze gibt es für die Registrierung nicht: Sobald Du mit Ware befüllte Verpackungen erstmals gewerblich an private Endverbraucher abgibst, bist Du registrierungspflichtig.
Wie hoch sind die Bußgelder bei Verstoß?
Der Rahmen liegt in Deutschland zwischen 10.000 und 200.000 Euro je Verstoß. Bußgelder speziell für die neuen PPWR-Pflichten greifen in Deutschland allerdings erst ab dem 12. Februar 2027. Die Pflichten aus Registrierung, Systembeteiligung und Mengenmeldung gelten dagegen bereits jetzt. Daraus folgt die Reihenfolge: zuerst Registrierung und Meldung, dann die Gestaltungsanforderungen in den Verpackungseinkauf einarbeiten.
Wie senke ich meine Verpackungslizenzkosten?
Über drei Hebel. Erstens Materialmix: Papier, Pappe und Kartonage sind in der Lizenzierung deutlich günstiger als Kunststoff und Verbund, also Klebeband und Polster auf Papier umstellen. Zweitens Gewicht: Von 380 auf 300 Gramm Kartongewicht sind bei 30.000 Paketen 2,4 Tonnen weniger im Jahr. Drittens Anbieter: Die Preise sind 2026 im Schnitt um 11,7 Prozent gestiegen und für dieselben 50 Kilogramm Papier lagen zwischen Anbietern 45 Euro gegen 21,67 Euro, also mehr als Faktor zwei.
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Quellen & Datenbasis
PPWR-Geltung und Ablösung des VerpackG: e-recht24.de, fynax.io · LUCID-Registrierung und fehlende Bagatellgrenze: verpackungsregister.org, haendlerbund.de · Lizenzpreise 2026 und Anbieterspanne: verpackungslizenz24.de · Bußgeldrahmen und Sanktionsbeginn: trade-e-bility.de, cubemos.com · Mehrwegquoten im Fernabsatz: heycircle.com